Für unsere Mandanten übernehmen wir auch die Finanzbuchführung. Wir richten die Buchführung ein, erstellen einen Kontenplan und buchen regelmäßig die Geschäftsvorfälle anhand der Belege.
Dabei ist eine arbeitsteilige Vorgehensweise zwischen den Mandanten und uns möglich.
Das Ergebnis der Finanzbuchführung sind aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Unterlagen, die unsere Mandanten bei ihren unternehmerischen Entscheidungen unterstützen.
Für Mandanten, die Arbeitnehmer beschäftigen, erstellen wir die Lohnabrechnung und die Lohnbuchführung.
Dabei beachten wir neben den steuerrechtlichen Aspekten auch die vielfältigen sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.