Jahresabschlüsse

Jahresabschluss und Einnahmen-Überschussrechnung

Für unsere Mandanten erstellen wir die Jahresabschlüsse nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerrechtlichen Vorschriften. Für Unternehmen, die nicht bilanzieren, fertigen wir Einnahmen-Überschussrechnungen an.

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen die Erstellung

  • der Einnahmen-Überschussrechnung,
  • der Eröffnungsbilanz,
  • des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht,
  • eines Zwischenabschlusses,
  • einer Auseinandersetzungsbilanz,
  • einer Liquidationsbilanz,
  • eines Erläuterungsberichtes.