Jahresabschluss und Einnahmen-Überschussrechnung
Für unsere Mandanten erstellen wir die Jahresabschlüsse nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerrechtlichen Vorschriften. Für Unternehmen, die nicht bilanzieren, fertigen wir Einnahmen-Überschussrechnungen an.
Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen die Erstellung
- der Einnahmen-Überschussrechnung,
- der Eröffnungsbilanz,
- des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht,
- eines Zwischenabschlusses,
- einer Auseinandersetzungsbilanz,
- einer Liquidationsbilanz,
- eines Erläuterungsberichtes.